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      Mobbing am Arbeitsplatz

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      Mobbing am Arbeitsplatz

      Mobbing – Was Mobbing tatsächlich ist

      Jeder hat es sicherlich, leider, schon einmal erlebt. Auf der einen oder anderen Seite der Skala gibt es kaum jemanden in der Arbeitswelt, der nicht schon einmal Opfer oder Täter war – oder beides.
      Vielleicht auch ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Denn die Beantwortung der Frage, was Mobbing tatsächlich ist, bleibt nach wie vor schwierig.

       

      Grundlagen

      Hier genau findet sich der erste Haken. Denn den für einen Tatbestand, für Tätlichkeiten, für Arbeits- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen benutzten, aus dem Englischen entnommenen Begriff gibt es als formalen rechtlichen Terminus nicht.
      Vielmehr stammt er aus der Verhaltensforschung, grundlegend sogar aus Forschungen zur Tierpsychologie. Ende der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurde zum ersten Mal von Mobbing als Begriff in Bezug auf die Arbeitswelt gesprochen. Die zu Beginn der 90er Jahre vorgestellten Studien fanden zunächst in der wissenschaftlichen Welt Beachtung. Erst später wurde die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert, weil es von Gewerkschaften, Unternehmerverbänden und Medizinern aufgegriffen wurde.

       

      Täter und Opfer

      Die rechtliche Schwierigkeit liegt darin, dass dem Täter-Opfer-Verhältnis in diesem Fall keine Einzeltat zugeordnet werden kann. Mobbing entsteht durch Wiederholung und systematisch. Zu diesen beiden Punkten fordert das Rechtssystem noch weitere Nachweise, um ein Geschehen als Mobbing zu benennen. Die Anschuldigungen müssen über einen längeren Zeitraum schriftlich festgehalten werden. „Tatbestände“, die vor Gericht mit Aussicht auf Erfolg vorgebracht werden können, sind unter anderem:

      • Üble Nachrede
      • Demütigungen (Zuweisung geringwertiger Tätigkeiten, Witze über das Äußere)
      • Ehrverletzungen (Infragestellung geistiger Fähigkeiten etc.)
      • Herabwürdigung (lächerlich machen vor anderen)
      • Schikane (ständiges Anschreien oder Unterbrechen, Unterschlagen von Arbeitsmaterial, Zuteilen von unlösbaren oder nutzlosen Aufgaben)
      • Isolierung (nachweisbarer Entzug von Informationen, keine privaten Gespräche)
      • Diskriminierungen wie rassistische oder geschlechtliche Anspielungen
      • Tätlichkeiten (leichte Körperverletzungen oder mehr)
      • Belästigungen (häufige, klare verbale Attacken oder sexuelle Anspielungen).

      In einer ersten Auflistung wurden 45 mögliche Mobbing-Handlungen fixiert. Eine spätere weist auf ca. 100 dieser Vergehen hin, wobei die Autoren nicht einmal bei dieser erschreckend hohen Zahl Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
      Laut statistischen Erhebungen findet Mobbing oft von einer Firmenhierarchie hinab auf die nächsttiefere Hierarchieebene statt. So schlimm das ist, die meisten Übergriffe werden dennoch unter gleichgestellten Kollegen, also auf der gleichen Ebene, identifiziert. Es ist erstaunlich, dass Menschen, die unter gleichen äußeren Bedingungen gemeinsam ihre Aufgaben erledigen, zu einem derartigen Verhalten neigen, das einen anderen aus der Gruppe zumindest psychisch großen Schaden zufügen kann.
      Wissenschaftler identifizieren unterschiedliche, teilweise gegensätzliche Ursachen für Mobbing-Handlungen. Zwischen eigener Unsicherheit und damit verbundener Projektion dieser Ängste auf einen anderen und dem Ausleben einer von Natur aus übermäßig druckvollen Persönlichkeit, ist alles vertreten.

      Oft wird Mobbing nicht als solches erkannt, die Opfer geben sich selbst die Schuld an ihrem vermeintlichen Versagen, das ihnen immer wieder vorgehalten wird.
      Andererseits kann es ebenso vorkommen, das Vorgehensweisen, die im betrieblichen Ablauf notwendig sind, wie Kritik von Vorgesetzten und das Fällen und Durchsetzen unpopulärer Entscheidungen von Betroffenen als Mobbing wahrgenommen und moniert werden.

       

       

      Die Waagschale: Rechtsprechung

      Letzten Endes kann immer nur ein Gericht entscheiden. Was als Mobbing anerkannt wird, ist also immer eine Frage der Auffassung zum Sachverhalt. Trifft bei einem Gerichtsverfahren generell zu, dass der Ausgang bis zur Urteilsfindung offenbleibt, ist es bei Prozessen, die von Mobbingopfern angestrengt werden, um Gerechtigkeit zu erfahren, in besonderem Maß der Fall.
      Empfohlen wird jedem, der sich als Mobbingopfer betrachtet, eine kompetente Beratungsstelle aufzusuchen. Sucht man zum Beispiel einen Rechtsanwalt im Großraum Koblenz, ist die Kanzlei HRH Anwälte zu empfehlen oder im Großraum Gießen die Rechtsanwaltskanzlei Weil. Hier findet der Hilfesuchende den notwendigen, kompetenten Rechtsbeistand.

       

      Hoffnung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?

      Unkomplizierter scheint es für die Opfer, die sich bei ihren Klagen auf Fakten stützen können, die innerhalb des AGG geregelt sind. Die Beweislast ist unter diesen Voraussetzungen für Betroffene wesentlich einfacher zu handhaben, als in der allgemeinen Rechtsprechung.

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      Tags : Mitarbeiter, Recht, Unternehmen
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