Last-minute Steuertipps
Steuertipps für die Steuererklärung
Mit rasender Geschwindigkeit neigt sich wieder ein Jahr seinem verdienten Ende entgegen. Da wird es Zeit für die Last-Minute-Steuertipps. Denn wer Steuern bei der Abrechnung sparen möchte, sollte nicht zögern und sofort handeln. Dann sieht die Steuererklärung nämlich besser aus als ohne entsprechende Vorbereitung. Steuertipps um Kosten beim Finanzamt zu sparen gibt es in diesem Jahr einige.
Wenn Sie Kosten absetzen möchten, um zu sparen, sollten Sie die folgenden last-minute Steuertipps genau studieren.
Beim Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung kann der eine oder andere Steuertip sehr hilfreich sein. Denn Besteuerung sollten Sie nicht dem Zufall überlassen. Jede Menge Hinweise für Steuervorteile finden Sie zum Beispiel bei der Steuerkiste.
Ein guter Umgang mit dem Finanzamt ist von Vorteil
Immer und auf jeden Fall sollten Sie ein entspanntes und faires Verhalten gegenüber dem zuständigen Finanzamt an den Tag legen. Denn auch Finanzbeamte sind Menschen, die nichts weiter als ihre Pflicht tun.
Sie als Steuerpflichtiger sollten sich nicht als Feind der Angestellten im Finanzamt betrachten. Denn der zuständige Finanzbeamte trägt keine Schuld am Wirrwarr der vielen Steuerparagraphen. Er hat dagegen großen Ermessensspielraum bei seinen Entscheidungen, kann sogar bürokratische Hindernisse aus dem Weg räumen.
Immobilien in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein kaufen
Da im kommenden Jahr in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Berlin und Schleswig-Holstein der Grunderwerbsteuersatz steigt und somit Immobilienerwerb sich verteuern wird, sollten Sie überlegen, einen geplanten Immobilienkauf in einem der genannten Bundesländer bereits im Jahr 2013 durchzuführen.
Denn die erhobene Grunderwerbsteuer wird immer bei Abschluss des durch einen Notar urkundlich bestätigten Kaufvertrages berechnet. So lässt sich kräftig sparen.
Je mehr Kosten, desto höher die Einsparung
Auch Krankheitskosten für Arznei, Behandlungen oder können als außergewöhnliche Belastungen in dem Jahr steuerlich abgesetzt werden, in welchem sie gezahlt wurden. Über den vom Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil sind jene Ausgaben steuerlich abzuziehen, die zumutbare Belastungen übertreffen.
Deshalb empfiehlt sich eine Kostenballung in einem Jahr, um den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil zu übertreffen und so maximal zu sparen. Allgemein gilt die Regel: Je mehr Kosten für Arzneien und Behandlung, desto höher die zu erzielende Einsparung.
Auch die Kosten für Kinder berücksichtigen
Auch Kosten für die Kinder-Betreuung bis zum Kindesalter von 14 Jahren sind steuerlich absetzbar. Folgende Aufwendungen kommen dafür in Frage:
- Kosten für Babysitter
- Kosten für Tagesmutter
- Kosten für Kita
- Kosten für Kinderbetreuung durch Großeltern
Abzusetzen sind zwei Drittel der auflaufenden Kosten, maximal insgesamt eine Summe von 4 000 Euro pro Kind und Jahr.
Altverluste möglichst gegenrechnen
Auch Kapitalanleger, die Altverluste haben, die aus Geschäften mit Wertpapieren aus dem Zeitraum 2009 resultieren, sollten nicht zögern und unverzüglich handeln.
Denn Verluste aus diesem Zeitraum sind nur noch im Jahr 2013 mit Gewinnen aus Wertpapier Geschäften zu berechnen, da 2014 eine Verlustnutzung stark beschränkt werden wird. Sogenannte Altverluste können dann nur mit Gewinn aus Immobilienverkäufen innerhalb vorgegebener Fristen zu Verrechnung gebracht werden.