Die besten legalen Steuertipps für Selbstständige
Steuertipps für Selbstständige
Wer selbstständig ist unterliegt zahlreichen steuerlichen Verpflichtungen. Es gibt aber ebenso viele Steuertipps, die die Belastung durch Steuerzahlungen deutlich verringern, angefangen bei der Gewinnermittlung bis hin zur Abschreibung.
Wer sich gerade selbstständig macht muss viele Fragen beantworten, die sich rund um die Steuer drehen. In erster Linie geht es dabei um die Gewinnermittlung.
Selbstständige, die maximal 50.000 Euro Jahresgewinn oder 500.000 Euro Jahresumsatz erzielen, dürfen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung nutzen.
Diese kann selbst von Laien ohne Probleme durchgeführt werden, sollte jedoch von einem erfahrenen Steuerberater zur Sicherheit überprüft werden. Bei höheren Jahresumsätzen oder –gewinnen ist eine Bilanz unabdingbar, die allerdings auch gleich deutlich aufwändiger ist. Hier können die Abschlussarbeiten, wie Abgrenzungsbuchungen, Inventur und Co. nicht umgangen werden.
Die betriebliche PKW-Nutzung – diese Möglichkeiten gibt es
Ebenfalls sehr häufig nachgefragt wird die betriebliche PKW-Nutzung. Sie stellt einen steuerlichen Tatbestand dar, der nicht immer eindeutig zu regulieren ist. Ein betrieblich genutzter PKW muss nicht zwingend zum Betriebsvermögen gehören.
Bei sehr wenigen betrieblich veranlassten Fahrten ist es mitunter günstiger, den privaten PKW zu verwenden und die Kilometerpauschalen steuerlich als Betriebsausgaben abzusetzen.
Wer dagegen häufig beruflich unterwegs ist, kann über die Zuordnung des PKWs zum Betriebsvermögen nachdenken. Im Zweifel lohnt sich auch hier die Inanspruchnahme der Steuerberatung in Köln, Bochum, Hamburg, Berlin, Frankfurt, München und anderer Städte.
Diese kann die genauen Vor- und Nachteile betrieblich genutzter PKW aufzeigen und einen Rat für den individuellen Fall erteilen.
Bei betrieblich genutzten PKW, die zum Betriebsvermögen gehören, aber auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen, kommt in der Regel die 1%-Methode zum Einsatz. Diese kann sich ungünstig auswirken, wenn der PKW sehr teuer in der Anschaffung war. Hier ist der Rat der Steuerberater sinnvoll.
Abschreibungen helfen, den Gewinn zu senken
Je höher der Gewinn eines Selbstständigen, umso höher sind auch die zu entrichtenden Steuern. Doch der steuerpflichtige Gewinn kann gesenkt werden. Unter anderem sind Abschreibungen hier ein probates Mittel. Diese werden auf alle Bestandteile des Anlagevermögens berechnet.
Dabei können verschiedene Abschreibungsmethoden zum Einsatz kommen. Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist besonders interessant, da diese im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden können.
So wirkt sich der volle Kaufpreis gewinnmindernd aus. Die Sonderabschreibung ist ebenfalls möglich und auch ein Investitionsabzugsbetrag kann den steuerpflichtigen Gewinn senken. Hier lohnt es sich wiederum, den Rat eines versierten Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um die günstigste Lösung für sich zu entdecken.
Sparen mit der Krankenversicherung
Als Selbstständiger muss man sich auch gegen Krankheit absichern. Die Krankenversicherung gehört dabei in Deutschland zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen. Die dafür entrichtenden Beiträge lassen sich bis zu 2.400 Euro pro Jahr als Sonderausgabe steuerlich geltend machen, so dass bei günstigen Beiträgen diese vollständig steuermindernd wirken können.